Unser Service für Senioren: Wir kommen zu Ihnen nach Hause

Zahnarztpraxis Stefan Windels

Viele ältere Menschen sind zwar nicht mehr mobil, leben aber noch in den eigenen vier Wänden – betreut von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften. Sie stellt der gelegentlich notwendige Besuch in der Zahnarztpraxis vor fast unüberwindliche Probleme, wenn sie beispielsweise Rollstuhlfahrer sind oder bedingt durch ihre Pflegebedürftigkeit nur noch selten die eigenen vier Wände verlassen können. Dennoch ist der Zahnarztbesuch von Zeit zu Zeit erforderlich: Zur Kontrolluntersuchung, für kleinere zahnmedizinische Eingriffe oder zur Prothesenreinigung oder bei Reparaturen der Prothese. „Oftmals sitzt die Prothese nicht mehr richtig, wenn man beispielsweise Gewicht verloren hat. Oder sie wird wackelig, dann können Druckstellen im Mundraum entstehen“, weiß Stefan Windels als erfahrener Zahnmediziner. Seinen hochbetagten Patientinnen und Patienten bietet der Zahnarzt aus Bochum deshalb die Möglichkeit eines Hausbesuchs. Nach Terminabsprache kommt Zahnarzt Windels zu Ihnen nach Hause!

Prothesenpflege und Prothesenreparatur beim Hausbesuch

Mit seinem mobilen Equipment macht der Zahnarzt Hausbesuche nach Termin, kümmert sich um Kontrollen, kleinere Eingriffe, Prothesenreinigung und Reparatur. „Gerne zeige ich bei solchen Besuchen auch den Senioren oder ihren Angehörigen, was man bei der Prothesenreinigung beachten muss“, berichtet Windels. Muss eine kleine Reparatur bei der Prothese vorgenommen werden, dann holen Mitarbeiter meines Teams sie ab, wir kümmern uns darum und bringen sie auch wieder zurück. Senioren können sich in diesem Fall die Fahrt zur Praxis sparen. Sollten größere zahnmedizinische Eingriffe erforderlich werden, ist ein Besuch in der Praxis allerdings unumgänglich. „Sprechen Sie uns bei der Terminabsprache bitte darauf an. Es gibt die Möglichkeit von Seniorenterminen, bei denen wir uns zu einem gesonderten Zeitpunkt ohne die Hektik des Praxisalltags Zeit für Sie und Ihr Gebiss nehmen“, rät Windels. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für ältere immobile und pflegebedürftige Patientinnen und Patienten, sondern auch für jüngere behinderte und bewegungseingeschränkte Patientinnen und Patienten.

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